Einberufung des Gemeinderats
Der Gemeinderat wird zu einer Sitzung durch den Bürgermeister (oder bei dessen Verhinderung durch den Vizebürgermeister) einberufen.


Tagesordnung
Die Tagesordnung ist die Grundlage für den Verlauf der Sitzung des Gemeinderates. Sie wird vom Bürgermeister festgesetzt.
 

Abstimmung
Die Gemeindeordnung kennt als Beschlußerfordernis die einfache Mehrheit, die Zwei-Drittel-Mehrheit und die Einstimmigkeit.
Als Abstimmungsmethode ist das Heben der Hand, die geheime Abstimmung, die Abstimmung mittels Stimzettels, die namentliche Abstimmung und die Stimmenthaltung vorgesehen.

Beschlussfähigkeit
Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurden und mindestens zwei Drittel bei der Beschlussfassung anwesend sind.
Beschlussfassung
Der Gemeinderat ist ein Kollegialorgan, das seinen Willen nur durch einen Beschluss zum Ausdruck bringen kann; er kann seine Beschlüsse nur in Sitzungen fassen, die von einem Vorsitzenden einberufen werden und zu denen auf jeden Fall alle Mitglieder einzuberufen sind.

Vorsitzender des Gemeinderats
Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister.
Im Verhinderungsfalle führt den Vorsitz der Vizebürgermeister, bei mehreren Vizebürgermeistern jener nach der Reihenfolge ihrer Wahl.


Geschäftssprache in den Sitzungen
Die Geschäftssprache in den Sitzungen des Gemeinderates ist die deutsche Sprache.
 


Öffentlichkeit
Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich. Jedermann (auch Nicht - Gemeindemitglieder) kann an den Gemeinderatssitzungen teilnehmen.


Rechte der Mitglieder des Gemeinderats
Die Mitglieder des Gemeinderats sind berechtigt in den Gemeinderatssitzungen das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen, Anfragen an den Bürgermeister, an die Mitglieder des Gemeindevorstands sowie an Ausschussvorsitzende zu richten und das Stimmrecht auszuüben sowie in die Akten von Verhandlungsgegenständen Einsicht zu nehmen.


Verhandlungsschrift
Die Verhandlungsschrift dient der Dokumentation des Verlaufes und des Inhaltes der Gemeinderatssitzungen.
 


Anwesenheitspflicht der Gemeinderäte
Die Mitglieder des Gemeinderats haben an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen.

  
 


Geschäftsordnung des Gemeinderats
Der Gemeinderat hat eine Geschäftsordnung zu beschliessen.






DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG DES GEMEINDERATS