Einberufung des Gemeinderats Der Gemeinderat wird zu einer Sitzung durch den Bürgermeister (oder bei dessen Verhinderung durch den Vizebürgermeister) einberufen.
Vorsitzender des Gemeinderats Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister. Im Verhinderungsfalle führt den Vorsitz der Vizebürgermeister, bei mehreren Vizebürgermeistern jener nach der Reihenfolge ihrer Wahl.
Geschäftssprache in den Sitzungen Die Geschäftssprache in den Sitzungen des Gemeinderates ist die deutsche Sprache.
Öffentlichkeit Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich. Jedermann (auch Nicht - Gemeindemitglieder) kann an den Gemeinderatssitzungen teilnehmen.
Rechte der Mitglieder des Gemeinderats Die Mitglieder des Gemeinderats sind berechtigt in den Gemeinderatssitzungen das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen, Anfragen an den Bürgermeister, an die Mitglieder des Gemeindevorstands sowie an Ausschussvorsitzende zu richten und das Stimmrecht auszuüben sowie in die Akten von Verhandlungsgegenständen Einsicht zu nehmen.
Verhandlungsschrift Die Verhandlungsschrift dient der Dokumentation des Verlaufes und des Inhaltes der Gemeinderatssitzungen.
Anwesenheitspflicht der Gemeinderäte Die Mitglieder des Gemeinderats haben an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen.
Geschäftsordnung des Gemeinderats Der Gemeinderat hat eine Geschäftsordnung zu beschliessen.
DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG DES GEMEINDERATS